Leistungen
Logo-Design
2-seitiges Briefpapier
Kuverts C5
Visitenkarten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. VERTRAGSBEDINGUNGEN
Nachstehende Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und dem Grafik-Atelier «mj.design».Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages.
2. LEISTUNGEN
Das Grafik-Atelier mj.design erbringt folgende Leistungen im Bereich der Visuellen Kommunikation (Corporate-, Print- und Web-Design): Auftragsvorbereitung und -planung, Konzeption und Entwürfe, Detailgestaltung und Ausführung, Realisation und Produktionsüberwachung.
Für weitere Leistungen im Bereich, Web-Programming, Fotografie, Text und Lektorat, arbeitet mj.design mit ausgewählten Partnern zusammen.
3. TREUEPFLICHT
Das Grafik-Atelier mj.design verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erledigen. Anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen werden vertraulich behandelt.
4. URHEBERRECHT
Die Urheberrechte an allen von dem Grafik-Atelier mj.design geschaffenen Werken (Konzepte, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich mj.design. Aus diesem Grundsatz folgt unter anderem, dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von mj.design nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Arbeiten – insbesondere an der Gestaltung – vorzunehmen. Idee und Gestaltung bleiben geistiges Eigentum von mj.design.
5. NUTZUNGSUMFANG
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch das Grafik-Atelier mj.design geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Auftragsbeschrieb, beziehungsweise der Offertenstellung. Die von mj.design geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von mj.design einzuholen und entsprechend zu entschädigen.
6. GEWÄHRLEISTUNG
Bei Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltung von Werken (Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, elektronische Daten, usw.), die durch den Kunden angeliefert werden, geht mj.design davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
7. AUFBEWAHRUNGSPLICHT
Das Grafik-Atelier mj.design bewahrt die Auftragsunterlagen und insbesondere die digitalen Daten für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist es ohne anders lautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit.
8. HERAUSGABE VON DATEN UND ORIGINALEN
Die elektronischen Daten und Originale, gehören grundsätzlich dem Grafik-Atelier mj.design und werden dem Kunden nur für die vereinbarte Nutzung zur Verfügung gestellt. Wünscht der Kunde die Originaldaten (Rohdaten), können diese gegen Entgelt geliefert werden. Der Preis wird von mj.design definiert.
9. AUFTRAGSVORBESPRECHUNG
Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offert-Gespräch) für einen Gestaltungsauftrag ist für beide Parteien unverbindlich.
10. OFFERTEN
Die aufgrund ungefährer Angaben erstellte Kostenschätzung gilt als unverbindliche Richtofferte. In der Offerte nicht erwähnte Mehrleistungen werden zusätzlich verrechnet. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten, Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen, usw.) sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet. Bei unbefristeten Offerten von mj.design erlischt die Preisbindung nach 60 Tagen. Wird bei einem Auftrag keine Offerte gewünscht, verrechnet mj.design die Aufwände nach effektiv verwendeter Zeit (Stundensatz normal: CHF 145.–/h, express: CHF 160.–/h, mind. fakturierte Zeit: 145.– CHF).
11. VERRECHNUNG
Die auf der Offerte aufgeführten Beträge sind Netto-Beträge in Schweizer Franken. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, wenn nichts anderes vermerkt ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat mj.design Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.
12. AUFTRAGSERTEILUNG
Die Auftragserteilung kann mündlich, per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.
13. AUTORKORREKTUREN
Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen. Ein Gestaltungsauftrag enthält in der Regel zwei bis drei Vorschläge, sofern nichts anderes auf der Offerte vereinbart wurde. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind im Kostenvoranschlag enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt.
14. GUT ZUM DRUCK / GUT ZUR AUSFÜHRUNG
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturangaben, innerhalb aufgeführter Frist zu retournieren. Das OK kann auch via E-Mail erfolgen.
15. ABRECHNUNGSPHASEN
Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages gemäss Offerte für sich oder der gesamte Auftrag als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat das Grafik-Atelier mj.design einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen vollständig erbracht oder begonnen wurden. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.
16. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Dem Grafik-Atelier mj.design übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selber zu tragen, beziehungsweise zu versichern. Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter Schäden aus Mängeln wird abgelehnt. Die Haftung beschränkt sich auf grobes Verschulden.
17. MÄNGELRÜGE
Die von mj.design erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 5 Tagen zu erfolgen.
18. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
19. RECHT UND GERICHTSSTAND
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und mj.design unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von mj.design.